Daten & Fakten

Daten &

Fakten

0
MILLIONEN

Euro Umsatz

erwirtschafteten die konsolidierten Gesellschaften der BPW Gruppe im Geschäftsjahr 2019. Damit sank der Umsatz um 7,2 % im Vergleich zum Vorjahr.

0

SCHWERE ACHSEN ÜBER 5,5 TONNEN

verkaufte die BPW Gruppe im Geschäftsjahr 2019. BPW ist weltweit der größte europäische Hersteller von Trailerfahrwerken – und gleichzeitig Europas größter Hersteller von Scheiben- und Trommelbremsen für Trailer.

0

MITARBEITER

beschäftigt die BPW Gruppe weltweit in über 50 Ländern – von der Seidenstraße bis zur Kalahari. Das bedeutet einen Rückgang von 4,9 % im Vergleich zu 2018.

Umsatzverteilung in %
Umsatzverteilung nach Regionen

 

 

MARKTTRENDS

Für 2020 rechnen wir aufgrund der anhaltenden Spannungen/Entscheidungen im Welthandel und der Politik sowie weiteren kostenkonsolidierenden industriellen Maßnahmen mit einer gesamtheitlich leicht schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung. Aus diesem Grund, gehen wir davon aus, dass sich der Trailerabsatzmarkt in Europa inkl. Türkei und GUS weiter leicht beruhigen wird und es in diesem Zuge zu einer weiteren Konsolidierung im Markt kommen wird. Im asiatischen Markt ergeben sich durch die Einführung der Scheibenbremse in China Chancen für die BPW Gruppe, die Marktposition zu festigen und weiter auszubauen. Über die Fertigungsstandorte der BPW Gruppe ist es uns hier möglich, unabhängig von Zulieferern die Scheibenbremse in den Markt liefern zu können.

Unsere Planungen berücksichtigen diese Entwicklungen und wir blicken auf ein herausforderndes Jahr 2020 mit dem Ziel, ein positiveres Ergebnis als die Marktentwicklung zu erreichen. Maßnahmen zur Absatz- und Marktanteilssteigerung, verbunden mit einem konsequenten globalen Kostenmanagement, sind eingeleitet. Zudem werden wir weitere Allianzen und strategische Partnerschaften für eine zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung schließen.

Zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend absehbar sind die Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf die mittelfristige konjunkturelle Entwicklung.

Markttrends
Aktiva
31.12.201931.12.2018
EUREUR
A. Anlagevermöge
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten11.146.68610.317.198
2. Geschäfts- oder Firmenwert5.182.36410.603.374
3. Geleistete Anzahlungen1.661.226157.693
17.990.27621.078.265
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten184.267.505170.474.092
2. Technische Anlagen und Maschinen127.690.373136.253.289
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung35.511.44037.672.853
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau27.715.92721.170.672
375.185.245365.570.906
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen2.555.3292.035.951
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen3.766.5212.849.556
3. Beteiligungen1.662.7541.388.083
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht250.0000
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 798.9432.746.063
6. Sonstige Ausleihungen1.122.7211.381.940
10.156.26810.401.593
403.331.789397.050.764
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe84.088.90688.351.312
2. Unfertige Erzeugnisse69.433.15382.724.007
3. Fertige Erzeugnisse und Waren183.801.647184.249.265
337.323.706355.324.584
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen235.686.292257.973.294
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen984.493727.435
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht596.698118.347
4. Sonstige Vermögensgegenstände41.417.69438.279.700
278.685.177297.098.776
III. Wertpapiere (sonstige)4.182.6143.013.194
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten139.092.531112.812.381
759.284.028768.248.935
C. Rechnungsabgrenzungsposten5.758.9704.479.451
D. Aktive latente Steuern14.505.48515.612.875
1.182.880.2721.185.392.025
Passiva
31.12.201931.12.2018
EUREUR
A. Eigenkapital618.495.652594.344.387
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen49.176.10647.024.850
2. Steuerrückstellungen4.974.8442.393.932
3. Sonstige Rückstellungen64.934.03862.872.257
119.084.988112.291.039
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten58.588.10872.668.589
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen9.943.76411.600.936
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen83.902.289100.132.012
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen137.73693.921
5. Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern 8.742.539 EUR; Vorjahr 10.499.329 EUR)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.591.030 EUR; Vorjahr 3.857.133 EUR)286.896.082288.926.548
439.467.979473.422.006
D. Rechnungsabgrenzungsposten5.831.6535.334.593
1.182.880.2721.185.392.025

Anlage zur Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2019

1. Umsatzerlöse1.411.937.5221.522.217.228
2. Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung311.591.552311.751.752
3. Bewertungs- und Abschreibungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Ein bei der Kapitalkonsolidierung entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen fünf und maximal zehn Jahren linear abgeschrieben.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Finanzanlagen werden höchstens zu Anschaffungskosten oder dem ihnen beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen im Anlagevermögen werden außer-planmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten. Diese beinhalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr von Anlagevermögen. Risiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt.

Der Ansatz von Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und liquiden Mitteln erfolgte zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen für individuell ermittelte Einzelrisiken. Zur Berücksichtigung allgemeiner Kreditrisiken bestehen Pauschalwertberichtigungen. Die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen der inländischen Konzernunternehmen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Teilwertverfahren ermittelt.

Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,0 % bis 1,75 % ausgegangen. Entgeltsteigerungen sind nicht zu berücksichtigen, da der Versorgungsplan für jeden einzelnen Berechtigten ein individuell feststehendes monatliches Ruhegeld vorsieht. Als Finanzierungsbeginn wurde der tatsächliche Firmeneintritt angesetzt. Die Fluktuation wurde im Rahmen eines versicherungsmathematischen Ansatzes in Form einer alters- und dienstjahresabhängigen Ausscheidewahrscheinlichkeit berücksichtigt und wird als sehr gering angenommen. Der zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019 auf 2,71 % (Vorjahr 3,21 %).

Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit der Verpflichtungen von pauschal 15 Jahren.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Dabei werden Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines individuellen Rechnungszinssatzes und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie Vorteile aus mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen werden als latente Steuern bilanziert, soweit sich die Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden miteinander verrechnet und entweder als aktive oder passive latente Steuern ausgewiesen.

Auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen werden gemäß § 306 HGB latente Steuern gebildet und – zusammen mit den latenten Steuern nach § 274 HGB – saldiert ausgewiesen. Für die Bewertung der latenten Steuern werden auf Einzelabschlussebene die unternehmensindividuellen Steuersätze berücksichtigt. Für die Bildung latenter Steuern auf Konzernebene wird mit einem konzerneinheitlichen Durchschnittssteuersatz gerechnet.

20192018
4. Zahl der Beschäftigten7.0027.362

Wiehl, im August 2020, die Geschäftsführung

Daten & Fakten
Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk

DIE VORSTEHEND WIEDERGEGEBENEN FINANZINFORMATIONEN STELLEN AUSZÜGE AUS DEM VON UNS GEPRÜFTEN KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019 DAR. ZU DEM VOLLSTÄNDIGEN KONZERNABSCHLUSS UND DEM KONZERNLAGEBERICHT HABEN WIR MIT DATUM VOM 5. AUGUST 2020 DEN FOLGENDEN BESTÄTIGUNGSVERMERK ERTEILT:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BPW Bergische Achsen Kommanditgesellschaft, Wiehl

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der BPW Bergische Achsen Kommanditgesellschaft, Wiehl, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 und der Konzern-Gewinn-und Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BPW Bergische Achsen Kommanditgesellschaft, Wiehl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

NACH UNSERER BEURTEILUNG AUFGRUND DER BEI DER PRÜFUNG GEWONNENEN ERKENNTNISSE ...

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den nach § 13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den nach § 13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

WÄHREND DER PRÜFUNG ÜBEN WIR PFLICHTGEMÄSSES ERMESSEN AUS UND BEWAHREN EINE KRITISCHE GRUNDHALTUNG. DARÜBER HINAUS ...

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammen - wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Köln, den 5. August 2020
SJS Schwieren Jansen Scherer GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft

Daten & Fakten